KOSOVO-KRIEG

Deutschland wegen Tötung von Zivilisten verklagt

Angehörige jugoslawischer Opfer eines Nato-Luftangriffs haben Deutschland auf Schadenersatz verklagt. Sie wollen die Verantwortung der Bundesrepublik für das Töten von Zivilisten feststellen.

Berlin - Bei dem Luftangriff im Mai 1999 auf die serbische Kleinstadt Varvarin wurden zehn Menschen getötet und mehr als 30 verletzt. "Es ging darum, die Zivilbevölkerung zu treffen", sagte der Vertreter der Kläger, Rechtsanwalt Ulrich Dost, in Berlin. Die allgemeinen Regeln des humanitären Völkerrechts seien verletzt worden.

Das 4000 Einwohner zählende Dorf habe 200 Kilometer vom damaligen Kampfgebiet gelegen. Am Sonntag, den 30. Mai 1999, hätten zwei Nato-Flugzeuge vier Raketen auf die Brücke der Stadt abgefeuert. An diesem Tag sei Markt gewesen und ein Kirchenfest veranstaltet worden. In Varvarin und Umgebung hätte es keine militärischen Einrichtungen gegeben.

Angriffe auf die Zivilbevölkerung, unverteidigte Orte und Angriffe ohne Vorwarnung seien verboten, sagte der Anwalt weiter. Deutschland habe Kenntnis von den Angriffsplänen gehabt und sich einverstanden erklärt. Die Mutter eines damals getöteten 15-jährigen Mädchens sagte: "Wir wollen Gerechtigkeit." Varvarin sei kein Einzelfall.

Die Nato habe den Angriff als legitim bezeichnet, sagte Dost. Das Verteidigungsministerium in Berlin habe sein Bedauern ausgedrückt, Schadenersatzforderungen aber abgelehnt. Das Verhalten der Piloten könne nicht Deutschland zugerechnet werden. Die Schadenersatzforderungen belaufen sich auf 4,15 Millionen Euro.

17. Januar 2002

SPIEGEL ONLINE

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