Projekt „NATO-Kriegsopfer klagen auf Schadenersatz“
Projektfortschrittsbericht vom 21.10.04
Sehr geehrte Damen und
Herren, liebe Freunde und Unterstützer,
am 25.09.2004 führte der
Projektrat (PR) die 4. Unterstützerversammlung, Zivilklage der Varvariner
NATO-Opfer gegen die BRD, durch. Das Interesse war gering. Nur 6 Freunde und
Unterstützer waren der Einladung gefolgt.
Dieser Bericht ist dennoch an
die Tagesordnung der Versammlung, die in dem kleinen Kreis durchgeführt wurde,
angelehnt.
1. Tätigkeitsbericht des
PR
Bericht: Harald Kampffmeyer
Wie bereits berichtet nahmen
der PR sowie die Anwälte Gül Pinar, Dr. Heinz-Jürgen Schneider und Wolfgang
Schulz in Varvarin am 29. Mai an der Klägerversammlung sowie am 30. Mai an der
Gedenkveranstaltung zum 5. Jahrestag des NATO-Verbrechens von Varvarin teil.
Am 22.08.04 fand eine
PR-Sitzung in Berlin-Müggelheim unter Teilnahme von Frau RA Kerstin Milke –
Kanzlei Schulz & Kollegen – statt. Mehre Zusammenkünfte ad hoc von PR-Mitgliedern
zu dringenden Fragen wurden durchgeführt.
In der rechtlichen
Auseinandersetzung mit RA Dost vertrat der Leiter des PR die Partei PR und
Varvariner (siehe dazu 3.).
2. Juristischer Stand der
Klage der Varvariner
Bericht: Harald Kampffmeyer
Die Kanzlei Getzmann,
Schaller, Pinar & Hoffmann hatte für ihre 34 Mandanten aus Varvarin mit
Datum 07.01.04 Berufung gegen das Urteil des LG Bonn beim OLG Köln eingereicht.
Fristgerecht vor Ablauf des 31.08.04 wurde auch die Begründung der Berufung beim
OLG Köln abgegeben. Inhaltlich wird mit dieser insbesondere die Position des LG
Bonn angegriffen, dass die Varvariner Kläger nicht das deutsche
Staatshaftungsrecht nach BGB für sich in Anspruch nehmen könnten, da
Deutschland von März bis Juni 1999 sich im Krieg mit Jugoslawien befand und
daher das deutsche nationale Recht im inneren „mittels Überlagerung durch
unmittelbar wirkendes Kriegsvölkerrecht“ suspendiert war.
Der Wortlaut der
Berufungsbegründung ist in www.nato-tribunal.de
/ Varvarin eingestellt. Er kann dort nachgelesen werden.
Eine Erwiderung der beklagten
deutschen Regierung auf die Begründung liegt bisher nicht vor. Jedoch hat das
OLG Köln, 7. Zivilsenat, mit Datum vom 08.09.04 bereits den Termin der Berufungsverhandlung
festgesetzt. Dieser ist:
Donnerstag, den 24. Februar 2005
12.00 Uhr, Raum 153 (1.
Etage)
Gerichtssitz, 50670 Köln,
Reichenspergerplatz 1
Nach Niederlage der Kläger in
1. Instanz vor dem LG Bonn beantragte die dort obsiegende deutsche Regierung
den sogenannten „Kostenfestsetzungsbeschluss“. D. h. das Gericht bestätigte,
nach Korrektur, die Kostengröße, die die Regierung zur Bezahlung ihrer Anwälte
nach Gebührenordnung für Anwälte und auf Grund der verhandelten Streitwerte
aufzuwenden hat, und die sie von den unterlegenen Klägern einfordern darf. Für
die 34 Varvariner Kläger, die Frau RA Pinar vertritt, waren dies in Summe 16 T€
zuzüglich in Gang gesetzter Verzinsung mit 5 % über Basiszinssatz (real etwa
6,5 %).
Die Anwälte der Regierung,
Kanzlei Redeker, forderten namens ihrer Mandantin erstmalig die Varvariner
durch Schreiben vom 02.06.04 an Frau RA Pinar zur Zahlung des geschuldeten
Betrages bis zum 16.07.04 auf. Da diese Zahlung nicht erfolgte, wurde mit neuem
Schreiben von Redeker an Pinar vom 31.08.04 neue, letzte Frist zur Zahlung bis
30.09.04 gesetzt und für den Fall der Nichtzahlung Vollstreckung gegen die
Varvariner noch in diesem Jahr angedroht. Da die benötigten Mittel uns z.Z.
nicht zur Verfügung stehen, verstrich der 30. September, ohne dass die
Regierung von uns bezahlt wurde.
Wir bewerten diesen Vorgang
als ausgesuchte Niedertracht, als Beweis der Verkommenheit der derzeitigen
„Rot-Grünen“ Regierung. Sie selbst achtet kein Gesetz. Sie trägt als
verfassungs- und völkerrechtswidrig handelndes Regime mit Hauptverantwortung
für das Leid der Varvariner. Für die „Frechheit“, ihr Recht zu fordern, sollen
die Varvariner nachdem ihr Blut floss nun gefälligst auch finanziell bluten und
die Regierung für das ihr zugefügte Ungemach „entschädigen“.
Jedoch ist hier auch Kalkül
drin. Die Kläger sollen entmutigt und behindert werden, weiter den Rechtsweg
durchzukämpfen. Denn ganz sicher können sich die regierenden Verbrecher
Schröder, Fischer und Konsorten ja nicht sein, dass vielleicht die gerechte
Sache der Varvariner nicht doch im weiteren Zug noch obsiegt.
3. Ende der
Auseinandersetzung mit dem ehemals beauftragten RA Dost
Bericht: Harald Kampffmeyer
Wie bekannt hatte RA Dost
seine gelegte Vorschussrechnung für die erste Gebühreneinheit im
Varvarinklageverfahren uns in zwei Teilebeträgen Ende 2001 bzw. Mai 2002 gelegt
und diese durch Manipulation auf das 3-Fache rechtswidrig zum eigenen Vorteil
und zum Nachteil der Varvariner aufgebläht. Nach Entdeckung dessen, August
2002, weigerte er sich zurückzuzahlen, was zu Auftragskündigung unsererseits
und Prozessvollmachtsentzug durch alle Varvariner Kläger – bis auf Frau Ristic
– führte.
Wir waren gezwungen, den
geschuldeten Betrag, 31 T€, mittels Zivilklage gegen Dost rückzuholen.
Mit Urteil vom 09.01.04 des
LG Frankfurt / Oder wurde Dost zur Rückzahlung verpflichtet. Hiergegen legte
Dost Berufung zum OLG Brandenburg ein. Am 11. August wurde dort verhandelt. Die
Berufung endete mit einem Vergleich, in dem die Position des PR und der
Varvariner weitgehend obsiegte.
Der Vergleich modifizierte
das Urteil der 1. Instanz jedoch in 3 Punkten. Erstens riet der vorsitzende
Richter, Herr Hein, an, dass der PR sich doch verpflichten sollte, da er eh für
alle Kosten einstehen wolle, auch die Kosten zu tragen, die auf die zu Dost
zurückgekehrte Klägerin Ristic bis zum Ende der 2. Instanz ihres (Teil-)
Verfahrens vor dem OLG Köln entfallen. Grundsätzlich war und ist der PR dazu
bereit, wollte jedoch nicht die Überkosten tragen, die nur aus der verfehlten
Prozessführung von Dost für Ristic entstehen. Um Frau Ristic nicht die Folgen
Ihrer Entscheidung erleiden zu lassen, gab der PR nach und gestand zu, diese
Kosten voll zu tragen und war einverstanden, sie sofort im Voraus an Dost zu
begleichen indem wir den Betrag, 4 T€, mit unserer Forderung, 31 T€,
saldierten.
Somit verblieb eine effektive
Rückzahlungspflicht für Dost von 27 T€. Hier machte Dost geltend, dass er das
Geld – unrechtmäßig erworbenes, wohlgemerkt – nicht mehr habe. Er war und sei
in Finanznot und könne keine 27 T€ rückzahlen. Eine eventuelle Vollstreckung
sei auch aussichtslos, da er kein Vermögen habe. Der Richter zeigte Verständnis
für die Nöte des Herrn Dost. Nachdem Dost auf befragen erklärte, bis 31.12.04
maximal 12 T€ beschaffen und rückzahlen zu können und danach die verbleibenden
15 T€ Schuld nur über Jahre, mit 300 € Monatsraten, abstottern zu wollen,
empfahl der Richter diese Regelung in den Vergleich zu nehmen, da dem PR
ansonsten wegen möglichem Konkurs des RA Dost Totalausfall drohe. Mangels
Alternative stimmte der PR dieser Zahlweise zu. Letztlich wurde in den
Vergleich genommen, dass in dem Gerichtsstreit PR + Varvariner gegen Dost jede
Partei für sich selbst ihre Kosten zu tragen habe. Hier auf unserer Seite heißt
das, dass Familie Kampffmeyer, die alles verauslagte, die Kosten endgültig
privat bei sich behalten wird. Die Prozessmittel der Varvariner wurden und
werden nicht mit einem Euro belastet (Nur wäre es besser gewesen unser Geld
statt für Streit mit Dost, für Varvariner Zwecke zu benutzen).
Der Vergleich ist inzwischen
rechtskräftig. Damit ist nach 2 Jahren dieser Streit, der nur von Dost
verursacht wurde und unser Projekt, die Varvariner und uns so sehr schädigte,
endlich zu Ende. Jedoch bleibt der tatsächliche Eingang der Rückzahlungen von
Dost erst einmal noch abzuwarten. Hier können wir auch nicht sicher sein.
Herzlichen Dank an die
Rechtsanwaltskanzlei Wolfgang Schulz & Kollegen, dort auch neben Wolfgang
persönlich an Frau RA Kerstin Milke, für die sehr uneigennützige Unterstützung
des PR und der Varvariner in diesem leidigen, aber notwendigen Verfahren.
Wolfgang und seine Kollegen haben hier gezeigt, was Solidarität mit Varvarin –
bewirkt mit ihren spezifischen Mitteln – auch sein kann.
4. Finanzsituation des
Projektes
Bericht: Cornelia Kampffmeyer
Am Beginn dieses Jahres
betrug der Kontostand 12,5 T€. An Spenden gingen seither 2,5 T€ ein. Eine Auszahlung mit 5 T€ wurde im
April getätigt. Es war der erste Teilbetrag Vergütung unserer Anwälte für die
2. Instanz. Minus noch ca 100 € Kontogebühren ergibt sich der heutige Stand von
9,9 T€. Das Spendenaufkommen zeigt weiter fallende Tendenz. Im letzten Monat
war es erstmalig Null.
Der gegenwärtige Kontostand
erlaubt es nicht, die oben benannte Forderung der Regierung nach Bezahlung
ihrer Anwälte jetzt zu begleichen. Letztlich sind das aber, unabhängig vom
moralischen Gehalt, unabweisbare Kosten, da sie der deutschen
Zivilprozessordnung entsprechen. Zwar haben wir gegen Dost nun eine
gerichtsbestätigte Forderung von 27 T€ mit vollstreckbarem Titel, aber eben das
fehlende Geld noch immer nicht und unter der Zahlweise 300 € je Monat noch
lange nicht zurück in der Kasse. Es fehlt heute. Insofern setzen sich die
schädigenden Folgen der Handlungen des RA Dost weiterhin und noch lange fort.
Die heute verfügbaren Mittel werden blockiert, um sie mit zur Abwendung der
Vollstreckung gegen die Varvariner verwenden zu können.
Alsbald wird auch die nächste
Tranche von 5 T€ zur Bezahlung unserer Anwälte für Berufung und
Berufungsbegründung für 34 Kläger zum OLG Köln fällig. Unsere Anwälte sind aber
bereit zu warten, bis wir finanzierungsfähig werden.
Für die Zukunft ist daran zu
denken, dass nach dem OLG Köln der Bundesgerichtshof kommt. Weil es dort nur
wenige zugelassene Anwälte gibt – keiner von unseren ist es – wird wieder Geld
gebraucht werden, um dann den / diese Anwalt / Anwälte zu engagieren. Noch
haben wir keine Vorstellung, welche Gebühren dort anfallen könnten.
Die Finanzknappheit bleibt
das größte Risiko für die Varvariner, weil hier die Möglichkeit der weiteren
Prozessführung überhaupt in Frage steht.
Es wurde in der Beratung
dafür plädiert, eine spezielle Spendenkampagne zu beginnen, um den derzeitigen
Kontostand hinlänglich aufzufüllen und das Risiko einer Vollstreckung /
Pfändung gegen die Varvariner abzuwenden.
Dieser Bericht wird jetzt -
und damit etwas verspätet - verbreitet, weil wir erst noch das Ergebnis der
Verhandlungen von Frau RA Pinar mit der Kanzlei Redeker hinsichtlich eventuell
möglichem Teilforderungsverzicht der Regierung abwarten wollten. Diese
Verhandlungen führten zu keinem Ergebnis.
Hinweise:
In der Zeitschrift „Ossiezky“
Nr. 21/2204 ist ein Beitrag von Ralph Hartmann zur Forderung der beklagten
deutschen Regierung an die Varvariner enthalten. http://sopos.org/aufsaetze/41752337dc0e7/1.phtml
Ebenfalls berichtete die
Zeitung „junge Welt“ (Peter Wolter) am 20.10.04, Seite 4, darüber http://www.jungewelt.de/2004/10-20/016.php.
Im Auftrag des Projektrates
Harald Kampffmeyer