Projekt „NATO-Kriegsopfer klagen auf Schadenersatz“

 

Projektfortschrittsbericht vom 21.10.04

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde und Unterstützer,

 

am 25.09.2004 führte der Projektrat (PR) die 4. Unterstützerversammlung, Zivilklage der Varvariner NATO-Opfer gegen die BRD, durch. Das Interesse war gering. Nur 6 Freunde und Unterstützer waren der Einladung gefolgt.

Dieser Bericht ist dennoch an die Tagesordnung der Versammlung, die in dem kleinen Kreis durchgeführt wurde, angelehnt.

 

1. Tätigkeitsbericht des PR

Bericht: Harald Kampffmeyer

 

Wie bereits berichtet nahmen der PR sowie die Anwälte Gül Pinar, Dr. Heinz-Jürgen Schneider und Wolfgang Schulz in Varvarin am 29. Mai an der Klägerversammlung sowie am 30. Mai an der Gedenkveranstaltung zum 5. Jahrestag des NATO-Verbrechens von Varvarin teil.

Am 22.08.04 fand eine PR-Sitzung in Berlin-Müggelheim unter Teilnahme von Frau RA Kerstin Milke – Kanzlei Schulz & Kollegen – statt. Mehre Zusammenkünfte ad hoc von PR-Mitgliedern zu dringenden Fragen wurden durchgeführt.

In der rechtlichen Auseinandersetzung mit RA Dost vertrat der Leiter des PR die Partei PR und Varvariner (siehe dazu 3.).

 

 

2. Juristischer Stand der Klage der Varvariner

Bericht: Harald Kampffmeyer

 

Die Kanzlei Getzmann, Schaller, Pinar & Hoffmann hatte für ihre 34 Mandanten aus Varvarin mit Datum 07.01.04 Berufung gegen das Urteil des LG Bonn beim OLG Köln eingereicht. Fristgerecht vor Ablauf des 31.08.04 wurde auch die Begründung der Berufung beim OLG Köln abgegeben. Inhaltlich wird mit dieser insbesondere die Position des LG Bonn angegriffen, dass die Varvariner Kläger nicht das deutsche Staatshaftungsrecht nach BGB für sich in Anspruch nehmen könnten, da Deutschland von März bis Juni 1999 sich im Krieg mit Jugoslawien befand und daher das deutsche nationale Recht im inneren „mittels Überlagerung durch unmittelbar wirkendes Kriegsvölkerrecht“ suspendiert war.

Der Wortlaut der Berufungsbegründung ist in www.nato-tribunal.de / Varvarin eingestellt. Er kann dort nachgelesen werden.

Eine Erwiderung der beklagten deutschen Regierung auf die Begründung liegt bisher nicht vor. Jedoch hat das OLG Köln, 7. Zivilsenat, mit Datum vom 08.09.04 bereits den Termin der Berufungsverhandlung festgesetzt. Dieser ist:

 

Donnerstag, den 24. Februar 2005

                                           12.00 Uhr, Raum 153 (1. Etage)

                                           Gerichtssitz, 50670 Köln, Reichenspergerplatz 1

 

Nach Niederlage der Kläger in 1. Instanz vor dem LG Bonn beantragte die dort obsiegende deutsche Regierung den sogenannten „Kostenfestsetzungsbeschluss“. D. h. das Gericht bestätigte, nach Korrektur, die Kostengröße, die die Regierung zur Bezahlung ihrer Anwälte nach Gebührenordnung für Anwälte und auf Grund der verhandelten Streitwerte aufzuwenden hat, und die sie von den unterlegenen Klägern einfordern darf. Für die 34 Varvariner Kläger, die Frau RA Pinar vertritt, waren dies in Summe 16 T€ zuzüglich in Gang gesetzter Verzinsung mit 5 % über Basiszinssatz (real etwa 6,5 %).

Die Anwälte der Regierung, Kanzlei Redeker, forderten namens ihrer Mandantin erstmalig die Varvariner durch Schreiben vom 02.06.04 an Frau RA Pinar zur Zahlung des geschuldeten Betrages bis zum 16.07.04 auf. Da diese Zahlung nicht erfolgte, wurde mit neuem Schreiben von Redeker an Pinar vom 31.08.04 neue, letzte Frist zur Zahlung bis 30.09.04 gesetzt und für den Fall der Nichtzahlung Vollstreckung gegen die Varvariner noch in diesem Jahr angedroht. Da die benötigten Mittel uns z.Z. nicht zur Verfügung stehen, verstrich der 30. September, ohne dass die Regierung von uns bezahlt wurde.

Wir bewerten diesen Vorgang als ausgesuchte Niedertracht, als Beweis der Verkommenheit der derzeitigen „Rot-Grünen“ Regierung. Sie selbst achtet kein Gesetz. Sie trägt als verfassungs- und völkerrechtswidrig handelndes Regime mit Hauptverantwortung für das Leid der Varvariner. Für die „Frechheit“, ihr Recht zu fordern, sollen die Varvariner nachdem ihr Blut floss nun gefälligst auch finanziell bluten und die Regierung für das ihr zugefügte Ungemach „entschädigen“.

Jedoch ist hier auch Kalkül drin. Die Kläger sollen entmutigt und behindert werden, weiter den Rechtsweg durchzukämpfen. Denn ganz sicher können sich die regierenden Verbrecher Schröder, Fischer und Konsorten ja nicht sein, dass vielleicht die gerechte Sache der Varvariner nicht doch im weiteren Zug noch obsiegt.

 

 

3. Ende der Auseinandersetzung mit dem ehemals beauftragten RA Dost

Bericht: Harald Kampffmeyer

 

Wie bekannt hatte RA Dost seine gelegte Vorschussrechnung für die erste Gebühreneinheit im Varvarinklageverfahren uns in zwei Teilebeträgen Ende 2001 bzw. Mai 2002 gelegt und diese durch Manipulation auf das 3-Fache rechtswidrig zum eigenen Vorteil und zum Nachteil der Varvariner aufgebläht. Nach Entdeckung dessen, August 2002, weigerte er sich zurückzuzahlen, was zu Auftragskündigung unsererseits und Prozessvollmachtsentzug durch alle Varvariner Kläger – bis auf Frau Ristic – führte.

Wir waren gezwungen, den geschuldeten Betrag, 31 T€, mittels Zivilklage gegen Dost rückzuholen.

Mit Urteil vom 09.01.04 des LG Frankfurt / Oder wurde Dost zur Rückzahlung verpflichtet. Hiergegen legte Dost Berufung zum OLG Brandenburg ein. Am 11. August wurde dort verhandelt. Die Berufung endete mit einem Vergleich, in dem die Position des PR und der Varvariner weitgehend obsiegte.

Der Vergleich modifizierte das Urteil der 1. Instanz jedoch in 3 Punkten. Erstens riet der vorsitzende Richter, Herr Hein, an, dass der PR sich doch verpflichten sollte, da er eh für alle Kosten einstehen wolle, auch die Kosten zu tragen, die auf die zu Dost zurückgekehrte Klägerin Ristic bis zum Ende der 2. Instanz ihres (Teil-) Verfahrens vor dem OLG Köln entfallen. Grundsätzlich war und ist der PR dazu bereit, wollte jedoch nicht die Überkosten tragen, die nur aus der verfehlten Prozessführung von Dost für Ristic entstehen. Um Frau Ristic nicht die Folgen Ihrer Entscheidung erleiden zu lassen, gab der PR nach und gestand zu, diese Kosten voll zu tragen und war einverstanden, sie sofort im Voraus an Dost zu begleichen indem wir den Betrag, 4 T€, mit unserer Forderung, 31 T€, saldierten.

Somit verblieb eine effektive Rückzahlungspflicht für Dost von 27 T€. Hier machte Dost geltend, dass er das Geld – unrechtmäßig erworbenes, wohlgemerkt – nicht mehr habe. Er war und sei in Finanznot und könne keine 27 T€ rückzahlen. Eine eventuelle Vollstreckung sei auch aussichtslos, da er kein Vermögen habe. Der Richter zeigte Verständnis für die Nöte des Herrn Dost. Nachdem Dost auf befragen erklärte, bis 31.12.04 maximal 12 T€ beschaffen und rückzahlen zu können und danach die verbleibenden 15 T€ Schuld nur über Jahre, mit 300 € Monatsraten, abstottern zu wollen, empfahl der Richter diese Regelung in den Vergleich zu nehmen, da dem PR ansonsten wegen möglichem Konkurs des RA Dost Totalausfall drohe. Mangels Alternative stimmte der PR dieser Zahlweise zu. Letztlich wurde in den Vergleich genommen, dass in dem Gerichtsstreit PR + Varvariner gegen Dost jede Partei für sich selbst ihre Kosten zu tragen habe. Hier auf unserer Seite heißt das, dass Familie Kampffmeyer, die alles verauslagte, die Kosten endgültig privat bei sich behalten wird. Die Prozessmittel der Varvariner wurden und werden nicht mit einem Euro belastet (Nur wäre es besser gewesen unser Geld statt für Streit mit Dost, für Varvariner Zwecke zu benutzen).

 

Der Vergleich ist inzwischen rechtskräftig. Damit ist nach 2 Jahren dieser Streit, der nur von Dost verursacht wurde und unser Projekt, die Varvariner und uns so sehr schädigte, endlich zu Ende. Jedoch bleibt der tatsächliche Eingang der Rückzahlungen von Dost erst einmal noch abzuwarten. Hier können wir auch nicht sicher sein.

Herzlichen Dank an die Rechtsanwaltskanzlei Wolfgang Schulz & Kollegen, dort auch neben Wolfgang persönlich an Frau RA Kerstin Milke, für die sehr uneigennützige Unterstützung des PR und der Varvariner in diesem leidigen, aber notwendigen Verfahren. Wolfgang und seine Kollegen haben hier gezeigt, was Solidarität mit Varvarin – bewirkt mit ihren spezifischen Mitteln – auch sein kann.

 

 

4. Finanzsituation des Projektes

Bericht: Cornelia Kampffmeyer

 

Am Beginn dieses Jahres betrug der Kontostand 12,5 T€. An Spenden gingen seither  2,5 T€ ein. Eine Auszahlung mit 5 T€ wurde im April getätigt. Es war der erste Teilbetrag Vergütung unserer Anwälte für die 2. Instanz. Minus noch ca 100 € Kontogebühren ergibt sich der heutige Stand von 9,9 T€. Das Spendenaufkommen zeigt weiter fallende Tendenz. Im letzten Monat war es erstmalig Null.

 

Der gegenwärtige Kontostand erlaubt es nicht, die oben benannte Forderung der Regierung nach Bezahlung ihrer Anwälte jetzt zu begleichen. Letztlich sind das aber, unabhängig vom moralischen Gehalt, unabweisbare Kosten, da sie der deutschen Zivilprozessordnung entsprechen. Zwar haben wir gegen Dost nun eine gerichtsbestätigte Forderung von 27 T€ mit vollstreckbarem Titel, aber eben das fehlende Geld noch immer nicht und unter der Zahlweise 300 € je Monat noch lange nicht zurück in der Kasse. Es fehlt heute. Insofern setzen sich die schädigenden Folgen der Handlungen des RA Dost weiterhin und noch lange fort. Die heute verfügbaren Mittel werden blockiert, um sie mit zur Abwendung der Vollstreckung gegen die Varvariner verwenden zu können.

 

Alsbald wird auch die nächste Tranche von 5 T€ zur Bezahlung unserer Anwälte für Berufung und Berufungsbegründung für 34 Kläger zum OLG Köln fällig. Unsere Anwälte sind aber bereit zu warten, bis wir finanzierungsfähig werden.

Für die Zukunft ist daran zu denken, dass nach dem OLG Köln der Bundesgerichtshof kommt. Weil es dort nur wenige zugelassene Anwälte gibt – keiner von unseren ist es – wird wieder Geld gebraucht werden, um dann den / diese Anwalt / Anwälte zu engagieren. Noch haben wir keine Vorstellung, welche Gebühren dort anfallen könnten.

Die Finanzknappheit bleibt das größte Risiko für die Varvariner, weil hier die Möglichkeit der weiteren Prozessführung überhaupt in Frage steht.

 

Es wurde in der Beratung dafür plädiert, eine spezielle Spendenkampagne zu beginnen, um den derzeitigen Kontostand hinlänglich aufzufüllen und das Risiko einer Vollstreckung / Pfändung gegen die Varvariner abzuwenden.

 

 

Dieser Bericht wird jetzt - und damit etwas verspätet - verbreitet, weil wir erst noch das Ergebnis der Verhandlungen von Frau RA Pinar mit der Kanzlei Redeker hinsichtlich eventuell möglichem Teilforderungsverzicht der Regierung abwarten wollten. Diese Verhandlungen führten zu keinem Ergebnis.

 

Hinweise:

In der Zeitschrift „Ossiezky“ Nr. 21/2204 ist ein Beitrag von Ralph Hartmann zur Forderung der beklagten deutschen Regierung an die Varvariner enthalten. http://sopos.org/aufsaetze/41752337dc0e7/1.phtml

Ebenfalls berichtete die Zeitung „junge Welt“ (Peter Wolter) am 20.10.04, Seite 4, darüber http://www.jungewelt.de/2004/10-20/016.php.

 

 

Im Auftrag des Projektrates

Harald Kampffmeyer

 

 

 

 

Der Projektrat:                                                                                            Spendenkonto (geführt bei der VdJ e.V.):

Cornelia Kampffmeyer (030) 65 94 29 08                                                  Berliner Sparkasse - BLZ:  100 500 00

Harald Kampffmeyer    HKampffmeyer@aol.com                                      Konto:  33 52 20 14

Jan van de Loo            (040) 73 74 81 77,   Janbilja@t-online.de             

Gordana Milanovic       (030) 39 03 07 96,   gordana.m-k@t-online.de    

Gabriele Senft              (030) 51 01 86 4,     LaleSenft@web.de