Projekt „NATO-Kriegsopfer klagen auf Schadenersatz“

03.12.06

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde,

 

hiermit möchte der Projektrat (PR) über die Situation unseres gemeinsamen Projektes – Zivilklage der NATO-Bombenopfer aus Varvarin – berichten.

 

1. Stand des Verfahrens

 

Das Urteil der dritten Instanz – des III. Zivilsenates des BGH – wurde am 2. November verkündet. Die Revision der Kläger wurde abgewiesen.

Am 23. November wurde das schriftliche Urteil mit Begründung dem Klagevertreter, Prof. Dr. Dr. Gross zugestellt. Zu finden ist der Wortlaut jetzt auch auf der Homepage des BGH unter:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&sid=4867b894787004f80edbe692ec4b2922&nr=38105&linked=urt&Blank=1&file=dokument.pdf

und demnächst auch auf unserer Homepage www.nato-tribunal.de

Auf Anfrage verschicken wir auch Papierkopien.

 

Da jeder nachlesen kann, wie das Gericht die Verwerfung der Revision begründet, will ich dazu nichts ausführen.

.

Wir sind zu dem Schluß gekommen, dass die Begründung selbst sowie auch die Durchführung des Verfahren in früheren Instanzen einige Anknüpfungspunkte für die Anrufung des Bundesverfassungsgerichtes (BVG) bieten (z.B. wurde nie ein Beweisverfahren durchgeführt).

Der PR hat daher beschlossen, den Klägern vorzuschlagen, Verfassungsbeschwerde beim BVG zu führen. Die Rechtsfrist dafür läuft 4 Wochen nach Zustellung des schriftlichen Urteils des BGH ab. Eine Möglichkeit Fristverlängerung, z.B. für die Fertigung der Begründung, zu erhalten, gibt es im Gesetz nicht.

 

2. Prozessvertretung der Varvariner Kläger

 

Die bisher vom PR beauftragte Hamburger Kanzlei Getzmann, Schaller, Pinar und Hoffmann sowie durch Untervollmacht dazugehörig Dr. Heinz-Jürgen Schneider sieht sich außer Stande, den Fall weiter zu vertreten. Die Anwälte machten gegenüber dem PR geltend, dass weder die zeitlichen Reserven noch die fachlichen Kompetenzen hinreichend wären, um die Verfassungsbeschwerde für die Varvariner zu erstellen. Die Anwälte sehen ihr Mandat als beendet an. Der PR hat diese Erklärung angenommen. Wir danken dem Hamburger Team für die umfangreiche Arbeit bei Prozessvertretung der Varvariner durch 2 Instanzen.

 

Da – wie oben aufgeführt – der PR eine Verfassungsbeschwerde für möglich hält und diese nicht für von vorn herein zum Scheitern verurteilt ansieht, war es nun unsere Pflicht, den Varvarinern den geeigneten anwaltlichen Beistand zu verschaffen, der für die Verfassungsbeschwerde nötig ist. Und das schnell, denn die Rechtsfrist läuft unerbittlich ab.

 

 

Der PR hat nun die Berliner Kanzlei HUMMEL.KALECK.RECHTSANWÄLTE

beauftragt. Der Auftrag wurde angenommen. Federführend wird Herr RA Wolfgang Kaleck sein. Inzwischen läuft die Arbeit an der Verfassungsbeschwerde in dieser Kanzlei auf Hochtouren.

Wir sind überzeugt, mit der gewählten Prozessvertretung erstklassige, der Aufgabe gewachsene Juristen den Varvarinern beigestellt zu haben.

 

3. Finanzsituation des Projektes

 

Beglichen sind die Kosten Prozessvertretung der eigenen Partei in 1., 2. und 3. Instanz (LG Bonn, OLG Köln, BGH).

Beglichen sind die Kosten der gegnerischen Partei in der 1. Instanz (im Zivilprozeß muss der Unterlegene immer dem Gegner seine Kosten erstatten).

Nicht beglichen und uns auch noch nicht in Rechnung gestellt sind die Kosten der gegnerischen Partei für 2. und 3. Instanz.

Nach unserer Schätzung könnten sich die ausstehenden Rechnungen der gegnerischen Partei summiert auf etwa 50.000 € belaufen.

Die Kosten, die wir durch Beauftragung der Verfassungsbeschwerde jetzt schon ausgelöst haben, betragen ca. 25.000 €. Dieser Auftrag ist bisher nur durch die persönliche Haftung der PR-Mitglieder abgedeckt. Hier richtet der PR den dringenden Aufruf an unseren Freundes- und Unterstützerkreis uns nochmals durch eine Spendencampagne zu unterstützen. Das Spendenkonto, geführt bei der Vereinigung demokratischer Juristen, ist immer noch:

 

Konto-Nr.:      33 52 20 14

Berliner Sparkasse              BLZ: 100 500 00

 

4. Weiteres Vorgehen

 

Der PR wird im Januar nach Varvarin fahren. Wir werden den Klägern über unsere Tätigkeit Bericht erstatten. Von einigen Klägern wissen wir, dass sie für sich den Weg zum BVG wünschen. Die Meinung und ggf. Zustimmung der Kläger, von denen wir keine Nachricht haben, müssen wir einholen. Das heißt natürlich auch, es sind neue, schriftliche Mandate für RA Wolfgang Kaleck und Kollegen beizubringen.

 

Gelegentlich wurde an uns herangetragen, ob es nicht zweckmäßig wäre, eine weitere Unterstützerversammlung einzuberufen. Unsererseits würden wir das gerne tun. Nur bei den letzten Versammlungen waren sehr wenige Gäste erschienen.

Deshalb bitten wir, falls gewünscht um kurze Rückinfo, ob eine Versammlung für Sie interessant wäre.

 

Im Auftrag des PR

Harald Kampffmeyer

 

 

Der Projektrat:                                                                                                  Spendenkonto (geführt bei der VdJ e.V.):

Cornelia Kampffmeyer (030) 65 94 29 08                                                  Berliner Sparkasse - BLZ:  100 500 00

Harald Kampffmeyer    HKampffmeyer@aol.com                                     Konto:  33 52 20 14

Jan van de Loo             (040) 73 74 84 81,   Janbilja@t-online.de             

Gordana Milanovic       (030) 39 03 07 96    

 

Alle Info‘s zum Projekt auch im Internet:  www.nato-tribunal.de  dort < Varvarin >