Projekt „NATO-Kriegsopfer klagen auf Schadenersatz“
03.12.06
Sehr geehrte Damen und
Herren, liebe Freunde,
hiermit möchte der Projektrat (PR) über die Situation
unseres gemeinsamen Projektes – Zivilklage der NATO-Bombenopfer aus Varvarin – berichten.
1. Stand des Verfahrens
Das Urteil der dritten
Instanz – des III. Zivilsenates des BGH – wurde am 2. November verkündet. Die
Revision der Kläger wurde abgewiesen.
Am 23. November wurde das
schriftliche Urteil mit Begründung dem Klagevertreter, Prof. Dr. Dr. Gross zugestellt. Zu finden ist
der Wortlaut jetzt auch auf der Homepage des BGH unter:
und demnächst auch auf
unserer Homepage www.nato-tribunal.de
Auf Anfrage verschicken wir
auch Papierkopien.
Da jeder nachlesen kann, wie
das Gericht die Verwerfung der Revision begründet, will ich dazu nichts
ausführen.
.
Wir sind zu dem Schluß gekommen, dass die Begründung selbst sowie auch die
Durchführung des Verfahren in früheren Instanzen einige Anknüpfungspunkte für
die Anrufung des Bundesverfassungsgerichtes (BVG) bieten (z.B. wurde nie ein
Beweisverfahren durchgeführt).
Der PR hat daher
beschlossen, den Klägern vorzuschlagen, Verfassungsbeschwerde beim BVG zu
führen. Die Rechtsfrist dafür läuft 4 Wochen nach Zustellung des schriftlichen
Urteils des BGH ab. Eine Möglichkeit Fristverlängerung, z.B.
für die Fertigung der Begründung, zu erhalten, gibt es im Gesetz nicht.
2. Prozessvertretung der Varvariner Kläger
Die bisher vom PR
beauftragte Hamburger Kanzlei Getzmann, Schaller, Pinar und Hoffmann sowie durch Untervollmacht dazugehörig
Dr. Heinz-Jürgen Schneider sieht sich außer Stande, den Fall weiter zu
vertreten. Die Anwälte machten gegenüber dem PR geltend, dass weder die
zeitlichen Reserven noch die fachlichen Kompetenzen hinreichend wären, um die
Verfassungsbeschwerde für die Varvariner zu
erstellen. Die Anwälte sehen ihr Mandat als beendet an. Der PR hat diese
Erklärung angenommen. Wir danken dem Hamburger Team für die umfangreiche Arbeit
bei Prozessvertretung der Varvariner durch 2
Instanzen.
Da – wie oben aufgeführt –
der PR eine Verfassungsbeschwerde für möglich hält und diese nicht für von vorn
herein zum Scheitern verurteilt ansieht, war es nun unsere Pflicht, den Varvarinern den geeigneten anwaltlichen Beistand zu
verschaffen, der für die Verfassungsbeschwerde nötig ist. Und das schnell, denn
die Rechtsfrist läuft unerbittlich ab.
Der PR hat nun die Berliner
Kanzlei HUMMEL.KALECK.RECHTSANWÄLTE
beauftragt. Der Auftrag wurde angenommen. Federführend wird
Herr RA Wolfgang Kaleck sein. Inzwischen läuft die
Arbeit an der Verfassungsbeschwerde in dieser Kanzlei auf Hochtouren.
Wir sind überzeugt, mit der
gewählten Prozessvertretung erstklassige, der Aufgabe gewachsene Juristen den Varvarinern beigestellt zu haben.
3. Finanzsituation des
Projektes
Beglichen sind die Kosten
Prozessvertretung der eigenen Partei in 1., 2. und 3.
Instanz (LG Bonn, OLG Köln, BGH).
Beglichen sind die Kosten
der gegnerischen Partei in der 1. Instanz (im Zivilprozeß
muss der Unterlegene immer dem Gegner seine Kosten erstatten).
Nicht beglichen und uns auch
noch nicht in Rechnung gestellt sind die Kosten der gegnerischen Partei für 2. und
3. Instanz.
Nach unserer Schätzung
könnten sich die ausstehenden Rechnungen der gegnerischen Partei summiert auf
etwa 50.000 € belaufen.
Die Kosten, die wir durch
Beauftragung der Verfassungsbeschwerde jetzt schon ausgelöst haben, betragen
ca. 25.000 €. Dieser Auftrag ist bisher nur durch die
persönliche Haftung der PR-Mitglieder abgedeckt. Hier richtet der PR den
dringenden Aufruf an unseren Freundes- und Unterstützerkreis uns nochmals durch
eine Spendencampagne zu unterstützen. Das Spendenkonto, geführt bei der
Vereinigung demokratischer Juristen, ist immer noch:
Konto-Nr.: 33 52 20
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Berliner Sparkasse BLZ: 100 500 00
4. Weiteres Vorgehen
Der PR wird im Januar nach Varvarin fahren. Wir werden den Klägern über unsere
Tätigkeit Bericht erstatten. Von einigen Klägern wissen wir, dass sie für sich
den Weg zum BVG wünschen. Die Meinung und ggf. Zustimmung der Kläger, von denen
wir keine Nachricht haben, müssen wir einholen. Das heißt natürlich auch, es
sind neue, schriftliche Mandate für RA Wolfgang Kaleck
und Kollegen beizubringen.
Gelegentlich wurde an uns
herangetragen, ob es nicht zweckmäßig wäre, eine weitere
Unterstützerversammlung einzuberufen. Unsererseits würden wir das gerne tun.
Nur bei den letzten Versammlungen waren sehr wenige Gäste erschienen.
Deshalb bitten wir, falls
gewünscht um kurze Rückinfo, ob eine Versammlung für
Sie interessant wäre.
Im Auftrag des PR
Harald Kampffmeyer