Projekt „NATO-Kriegsopfer klagen auf Schadenersatz“

 

Projektfortschrittsbericht vom 01.07.07

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde und Unterstützer,

 

hiermit wollen wir unsere Freunde und Unterstützer über den Stand des Klageverfahrens der serbischen Kläger aus Varvarin unterrichten.

 

1. Rechtliches Verfahren

 

Mit unseren letztem Bericht vom 03.12.06 hatten wir dargestellt, dass wir (PR) den Klägern raten werden, Verfassungsbeschwerde gegen die Urteile LG, OLG und BGH einzulegen.

Während unseres Besuches in Varvarin im Januar kamen wir mit der großen Mehrzahl der Kläger überein, so vorzugehen. Entsprechende Unterschriften für Mandatierung der Kanzlei ‚Hummel.Kaleck.Rechtsanwälte’ wurden eingeholt.

Jedoch nicht alle Kläger waren bereit den Rechtsstreit fortzusetzen. Einige haben nach 3 Niederlagen jedes Vertrauen in deutsche Rechtsstaatlichkeit verloren und erklärten uns, die Klägergemeinschaft nun verlassen zu wollen – wegen Sinnlosigkeit des ganzen. Mandatierungen stellten diese Kläger nicht mehr aus.

 

Die Anwälte o.g. Kanzlei, dort federführend die Anwälte Kaleck und Hilbrans, fertigten und lieferten fristgerecht zum BVG die umfängliche Verfassungsbeschwerde.  Ein von Prof. Bothe und Dr. Fischer-Lescano speziell für den Varvarin-Fall erstelltes Rechtsgutachten floss inhaltlich maßgeblich in die Verfassungsbeschwerde ein.

Zugleich wurde über den Stufenanwalt der 3. Instanz (BGH), Herrn Prof. Dr. Dr. Gross eine Anhörungsrüge dem BGH erteilt. In dieser wurde moniert, dass die für die Kläger vorgetragenen rechtlichen Argumente z.T. durch das Gericht ignoriert oder z.T. keine angemessene rechtliche Würdigung erfahren hatten. Weiterhin wurden wesentliche Verfahrensfehler durch die Gerichte im gesamten Zug des Verfahrens gerügt.

Diese Anhörungsrüge wurde durch den BGH lapidar zurückgewiesen. Jedoch entstand mit der Rüge ab deren Zurückweisung eine neue Rechtsfrist für die Einreichung der Verfassungsbeschwerde. Das nutzten wir, um unter dem 22.2.2007 eine überarbeitete, und wesentlich erweiterte Verfassungs-beschwerde beim BVG einzureichen. Dort wird sie nun unter Aktenzeichen AR 8412/06 geführt.

( Der Text der Beschwerde ist auf www.nato-tribunal.de  bei „Varvarin“ nachzulesen)

Nun gilt es, auf einen Beschluss des BVG über Annahme oder Verwerfung der Verfassungs-beschwerde zu warten. Hier geht es – erfahrungsgemäß, Fristen gibt es nicht – um ein bis drei Jahre.

 

2. Finanzlage des Projektes

 

Da der ordentliche Gerichtszug mit dem Urteil der 3. Instanz (BGH) nun abgeschlossen ist,  hat das LG Bonn seine Gerichtskosten endabgerechnet. Diese waren als Vorschuss im Mai 2002 von uns in Höhe von 42 T€ gezahlt worden, um die mit dem 31.05.2002 drohende Verjährung der Klage abzuwenden. Die Höhe der zu zahlenden Gerichtskosten ergab sich aus den mit der Klage geforderten, durch den ersten Anwalt extrem überhöhten Anträgen (= Streitwerte).

Noch vor Eröffnung der mündlichen Verhandlung der 1. Instanz hatte aber die dann beauftragte Anwältin Gül Pinar die überhöhten Anträge zurückgezogen und durch tiefere, differenzierte Anträge ersetzt. Daraus ergab sich eine mit dem Vorschuss geleistete Überzahlung, die unter dem 12.02.2007 durch LG Bonn mit 10.065,53 € festgestellt wurde. Dieser Überzahlungsbetrag  wurde als Eingang am 13.04.2007 auf unserem Spendenkonto verbucht. Sonstige Spendeneingänge liegen jetzt monatlich bei einigen hundert Euro.

Ausgaben erfolgten für die Einreichung der Verfassungsbeschwerde im Zeitraum Dezember 06 bis Mai 07 in Summe mit 25.387,65 €. Darin enthalten auch die Kosten des Rechtsgutachtens von Prof. Bothe.

Restguthaben des Spendenkontos war mit Ende Juni 1.148,17 €.

Die Beklagte hatte einen Kostenfestsetzungsbeschluss des LG Bonn zur Bestimmung ihrer Ansprüche gegenüber den Klägern wegen deren Niederlage in der 2. Instanz (OLG Köln) herbeigeführt.

Der Erstattungsanspruch der Beklagten wurde mit 9.547,73 €  plus Zinsen 5 % über Basissatz, laufend seit dem 16.08.2005 durch das LG Bonn beziffert.

Die zuständige Stufenanwältin für die 2. Instanz, Frau RA Pinar, trat dazu auf unsere Bitte in Verhandlungen mit der Prozessvertretung der Regierung, der Kanzlei Redeker, ein.

Es wurde vereinbart, dass, wenn von der Gesamtforderung ein Teilbetrag von 3.800 € durch die Kläger beglichen wird, die Beklagte im Gegenzug auf das ihr zustehende Recht der Zwangsvollstreckung gegen die Kläger zur Eintreibung der Restforderung verzichten wird.

Da ausreichende Spendenmittel z.Z. nicht vorhanden sind, hat der Unterzeichner nun die 3.800 € privat verauslagt und überwiesen, um den Zweck – keine Zwangsvollstreckung gegen die Varvariner – zu bewirken.

Ausstehende, drohende Kostenbelastungen sind grundsätzlich noch:

a)       Gerichtskosten der 2. Instanz (OLG Köln)

b)       Gerichtskosten der 3. Instanz (BGH)

c)       Kostenerstattung für die Beklagte in 3. Instanz (BGH)

 

Wir sind also dringend auf Unterstützung mit Spenden angewiesen !!!

 

Die Vereinigung demokratischer Juristen (Ost), die seit vielen Jahren das Spendenkonto bei sich führte, hat ihre Selbstauflösung beschlossen. Daher muss das bekannte Konto geschlossen werden.

Wir verhandeln mit der Vereinigung demokratischer Juristen (West) über die ersatzweise Weiterführung eines Spendenkontos für gleichen Zweck. Hier aber tiefen Dank an die VdJ (Ost), besonders Herrn RA Gerd-Peter Junge, für die freundschaftliche Unterstützung und immer gewährten guten Rat.

 

3. Sonstiges

 

Unsere für den 18.01.2007 einberufene Unterstützerversammlung hatte nur geringen Widerhall gefunden (was z.T. an dem starken Sturm lag, der an diesem Tag tobte). Neben unseren Anwälten H. Kaleck, H. Hilbrans, meiner Frau Cornelia und mir waren nur 7 Unterstützer erschienen. Da diese jedoch fast alle  Juristen waren, z.B. Prof. Norman Paech, wurde die Versammlung zu einem hochkarätigen juristischen Fachseminar zum Fall  Varvarin.

Um so mehr Schade, dass faktisch keine Öffentlichkeit erreicht wurde.

 

Wir berichten weiter. Mit herzlichen Grüssen

 

Harald Kampffmeyer

(im Auftrag des Projektrates)

 

 

 

 

Der Projektrat:                                                                                            Spendenkonto (geführt bei der VdJ e.V.):

Cornelia Kampffmeyer (030) 65 94 29 08                                                  Berliner Sparkasse - BLZ:  100 500 00

Harald Kampffmeyer    HKampffmeyer@aol.com                                      Konto:  33 52 20 14

Jan van de Loo            (040) 73 74 84 81,   Janibiljana@t-online.de             

Gordana Milanovic       (030) 39 03 07 96    

 

Alle Info‘s zum Projekt auch im Internet:  www.nato-tribunal.de  dort < Varvarin