Projekt "NATO-Kriegsopfer klagen auf Schadenersatz"

Berlin, den 06.09.2001

Erklärung des Projektrates

Diese Erklärung erfolgt anläßlich der Antwort vom 24.08.2001 der Deutschen Bundesregierung auf das Begehren, sie zur freiwilligen Übernahme der Verantwortung und Haftung für das NATO-Kriegs-verbrechen vom 30.05.1999 im jugoslawischen Varvarin zu veranlassen. Sie steht neben der Erklärung des Anwaltes Ulrich Dost aus selbigem Anlaß.

Das deutsche Syndrom – zum Staatsverbrechen und zur Regierungskriminalität gesellt sich Leugnen und Flucht aus der Verantwortung

Hatte sich die derzeitige SPD-Grünen-Regierung schon mit der Vorbereitung und Ausführung des Angriffskrieges auf die Bundesrepublik Jugoslawien im Jahre 1999 in die historische Ahnengalerie der deutschen Aggressionskabinette des Kaisers und Hitlers unrühmlich eingereiht, so setzte sie auch im weiteren schlechteste deutsche Traditionen ungehemmt fort.

Mit Ihrer Zustimmung zur Art der Luftkriegsführung gegen Jugoslawien, die von Anfang an auf die nachhaltige Zerstörung der zivilen Wirtschaft und Infrastruktur – also der Lebensgrundlage der Bevölkerung – gerichtet war, fügte die Schröderregierung ihrer Mißachtung der UNO-Charta, ihrem Bruch der eigenen Verfassung noch eigene Verantwortlichkeit für Kriegsverbrechen – nun auch wieder im deutschen Namen – hinzu. Ihre Verantwortlichkeit gilt auch für das Kriegsverbrechen am 30.05.1999 in Varvarin. Dort wurden bei zwei Angriffen 10 Menschen getötet, 17 schwer und viele leicht verletzt. Sie alle waren Zivilisten.

Wie so oft in der deutschen Geschichte wollen es die regierungsamtlichen Rechtsbrecher hinterher nicht gewesen sein. Das zeigt die vorliegende Antwort des seit März 1999 fälschlich so bezeichneten Bundesverteidigungsministeriums.

Es ist nun unsere Aufgabe, wie die aller Bürger dieses Landes, die der Rechtsstaatlichkeit und den Menschenrechten verpflichteten sind, am Beispiel des NATO-Verbrechens an den Bürgern von Varvarin die Haftung der deutschen Regierung für ihre (Mit-)Taten vor Gericht zu erzwingen.

Es dürfen nicht erst wieder wie im Falle der Zwangsarbeiter 50 Jahre vergehen, bevor Opfer krimineller deutscher Politik für ihre Leiden entschädigt werden.

Der Projektrat ruft die Öffentlichkeit zu wirksamen Spenden auf. Die Opfer von Varvarin können den Prozess ohne Finanzhilfe nicht führen. Das Prozesskostenrisiko beläuft sich auf 400.000 DM. Angesichts der erfolgreichen ersten Monate der Sammlung, die viele zehntausend Mark erbrachten, bedarf es nun einer weiteren Anstrengung unserer Freunde und Unterstützer und der Gewinnung weiterer Unterstützer. Der Gerichtsprozess kann erst und nur dann beginnen, wenn die benötigte Gesamtsumme auf dem Spendenkonto zur Verfügung steht. Rechtsanwalt Ulrich Dost wird an der Klageschrift so arbeiten, dass sie im Oktober zur Einreichung bei Gericht fertiggestellt ist.

Der erstrebte Prozess wird historische Bedeutung erlangen. Es wird der erste Fall sein, dass eine deutsche Regierung nach 1945 wegen Verantwortung für eigene Kriegsverbrechen gerichtlich zur Haftung gezwungen wird. Auch könnte ein Erfolg im Fall Varvarin – der realistisch erscheint – anderen Opfern aus Kriegsverbrechen als Präjudiz für ihre Entschädigungen dienen.

Das Spendenkonto wird geführt bei der Vereinigung demokratischer Juristen e.V.:

Berliner Sparkasse, BLZ 1005 0000, Konto 33 52 20 14

Im Namen und Auftrag des Projektrates

 

Harald Kampffmeyer

Leiter des Projektrates

Informationen zum Projekt im Internet bei ‚www.nato-tribunal.de‘ , dort Botton <Varvarin>

Der Projektrat:
Cornelia Kampffmeyer Harald Kampffmeyer
Biljana van de Loo
Jan van de Loo

(030) 65 94 29 08
HKampffmeyer@aol.com
(040) 73 74 81 77
Janbilja@t-online.de
Beauftragte Kanzlei:
Ulrich Dost
Gartenstraße 108
10115 Berlin

(030) 53 533 97
U.Dost@addcom.de