René Schneider
Breul 16
48143 Münster Schneider Institute Breul 16 48143 Münster Germany Az. 14496
25. März 1999
An denGeneralbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Brauerstraße 30 76137 Karlsruhe Telefax (07 21) 81 91 - 5 90
Anzeige gegen 1.) den Bundeskanzler Gerhard Schröder 2.) den Bundesminister Rudolf Scharping wegen des begründeten Verdachts auf Friedensverrat oder vollendete
Vorbereitung eines Angriffskrieges zum Nachteil der Bundesrepublik
Jugoslawien (vulgo: Serbien und Montenegro): gegen die Beschuldigten Schröder und Scharping. Durch Berichte in der internationalen Presse ist allgemein bekannt, daß am 24. März 1999 ein verfassungswidriger Angriffskrieg der NATO - bzw. ihrer Mitgliedstaaten - gegen die friedliebende Bundesrepublik Jugoslawien (vulgo: Serbien und Montenegro) begonnen hat. An diesem Angriffskrieg ist auch die Bundesrepublik Deutschland unter ihren militärischen und politischen Führern Scharping und Schröder beteiligt. Ich bringe hiermit meine ganze Verachtung für diesen verfassungswidrigen und völkerrechtswidrigen Angriffskrieg und für die Beschuldigten Schröder und Scharping zum Ausdruck! Der Angriffskrieg vom 24. März 1999 ist weder durch die Charta der Vereinten Nationen vom 26. Juni 1945 noch durch Völkergewohnheitsrecht gedeckt. Beweis: Sachverständigengutachten ... Insbesondere haben sich zwei Mitglieder des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen - nämlich China und Rußland - ausdrücklich gegen Maßnahmen nach Kapitel VII der Charta der VN ausgesprochen. Außerdem sind "allgemeine Regeln des Völkerrechts" (Artikel 25 S. 1 GG), wonach die Verteidigung oder Durchsetzung von Menschenrechten Angriffskriege rechtfertigen könnte, nicht bekannt. Beweis: wie vor "Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen." Artikel 26 I GG Diese Verfassungsnorm wurde in § 80 StGB unter dem ausdrücklichen Hinweis auf Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes verwirklicht: "Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jehren bestraft." § 80 StGB ... Hochachtungsvoll (Schneider) Nachtrag zu meiner Strafanzeige No. 14496 vom 25. März 1999 gegen Bundeskanzler Gerhard Schröder, Bundesminister Rudolf Scharping und andere wegen des Verdachts auf Friedensverrat gemäß §§ 80 und 80a StGB
René Schneider The Schneider Institute Direktor for Academic Law (1993) Schneider Institute · Breul 16 · 48143 Münster ·
Germany Telefon (02 51) 3 99 71 61 An den 76137 Karlsruhe Telefax (07 21) 81 91 - 5 90
Nachtrag zu meiner Strafanzeige Ihr Aktenzeichen: 3 ARP 52/99-3 (alte Fassung), 3 ARP 105/01-3
Sehr geehrter Herr Generalbundesanwalt! Hiermit bedanke ich mich für Ihre Eingangsnachricht vom 23. Februar 2001 (3 ARP 105/01-3) undergänze meine Schreiben No. 16508 vom 6. Februar 2001 und No. 16512 vom 10. Februar 2001, mit dem ich Sie auf eine Sendung im ARD-Fernsehen vom Donnerstag, den 8. Februar 2001, von 21.45 Uhr bis 22.30 Uhr, "Es begann mit einer Lüge" (WDR), Film: "Deutschlands Weg in den Kosovo-Krieg" aufmerksam gemacht hatte, indem ich Ihnen mitteile, daß inzwischen beinahe jedes Presseorgan in Deutschland sich der Meinung, die unter den Völkerrechtlern vorherrscht, anschließt, und den deutsch-jugoslawischen Krieg von 1999 als das bezeichnet, was er in Wirklichkeit auch war: "ein ganz ordinärer Angriffskrieg" (Rechtsanwalt Wilhelm Wimmer MdB, CDU) - oder anders formuliert: ein völkerrechtswidriges, verfassungswidriges und strafbares Verbrechen (§ 80 StGB). Ich zitiere aus dem Magazin "Stern" vom 14. Februar 2001, Internet-Version vom 1. März 2001, Kopie anbei: - 2 - No. 16551 Seite 2 Und der Minister starrt und stiert (Seite 1 von 3) 1999 zog die Bundesrepublik zum ersten Mal in den Krieg - unter Bruch des Grundgesetzes und des Völkerrechts. Arno Luik über eine ARD-Dokumentation, die zeigt: Die Regierung hat im Kosovokrieg ihre Bürger belogen Es gibt sie noch, die Sternstunden im deutschen Fernsehen - zum
Beispiel vergangenen Donnerstag. "Die Story" hieß der Film, und
es war eine ARD-Dokumentation über den Kosovokrieg: "Am Anfang war
die Lüge".
Vgl.: http://www.stern.de/magazin/deutschland/2001/08/kommentar.html
Vgl.: http://www.stern.de/magazin/deutschland/2001/08/kommentar-2.html - 3 - No. 16551 Seite 3 Und der Minister starrt und stiert (Seite 3 von 3) Dörfer wurden zerbombt, Häuser gesprengt - das ist unbestritten.
Warum aber fühlte Scharping sich gezwungen zu lügen? Eine andere Lüge: Am 27. April 1999 gibt Rudolf Scharping eine
Pressekonferenz, und er hält bunte Aufnahmen in die Luft - überall Blut,
Tote, Leichen. Das Massaker von Rugovo. "Ich muss mir große Mühe
geben", sagt Scharping bei der Präsentation dieser Bilder,
"dies in einem Ton zu schildern, der nicht gewissermaßen zur
Explosion führt": Es sind schreckliche Bilder, und Scharping weiß,
wie sie wirken, dass sie eine hohe emotionale Wucht haben. Sie
erschüttern ja ihn, den Minister, zutiefst - sagt er. Er hält die Bilder
hoch, weiß, dass diese Aufnahmen schon drei Monate alt sind, dass sie
manipuliert sind, nicht zeigen, was sie zeigen sollen. Scharping, der
Schauspieler.
(Ende des Zitats). - 4 - No. 16551 Seite 4 Wie Sie wissen, sehr geehrter Herr Generalbundesanwalt, wurden Bundeskanzler Gerhard Schröder, die Bundesminister Rudolf Scharping, Joseph alias "Joschka" Fischer (und andere) in Belgrad wegen ihrer Verbrechen im deutsch-jugoslawischen Krieg von 1999 rechtskräftig zu jeweils zwanzig Jahren Haft verurteilt. Soviel ich weiß, ignorieren die Verurteilten dieses Urteil, sie haben deshalb wohl auch kein Rechtsmittel dagegen eingelegt. Andererseits handelt es sich um ein Urteil, das in einem rechtsstaatlichen Verfahren ergangen ist, und von der Bundesrepublik Jugoslawien, von ihrer Regierung und von ihrem Staatsoberhaupt S. E. Präsident Dr. Vojislav Koštunica nicht als gegenstandslos angesehen wird. Vgl. Urteil vom 21. September 2000, Distriktgericht Belgrad http://www.pds-sachsen.de/lfs/pvl/beo_urteil.html http://www.pds-sachsen.de/lfs/pvl/beo_grund.html Ich wiederhole auch noch einmal die belastende Aussage des Mittäters Jamie Shea ("Die politischen Führer spielten nun die entscheidende Rolle für die öffentliche Meinung. Sie sind die demokratisch gewählten Vertreter. Sie wussten, welche Nachricht jeweils für die öffentliche Meinung in ihrem Land wichtig war. Rudolf Scharping machte wirklich einen guten Job. Es ist ja auch nicht leicht, speziell in Deutschland, das 50 Jahre lang Verteidigung nur als Schutz des eigenen Landes gekannt hatte, statt seine Soldaten weit weg zu schicken. Psychologisch ist diese neue Definition von Sicherheitspolitik nicht einfach. Nicht nur Minister Scharping, auch Kanzler Schröder und Minister Fischer waren ein großartiges Beispiel für politische Führer, die nicht der öffentlichen Meinung hinterher rennen, sondern diese zu formen verstehen. Es stimmt mich optimistisch, dass die Deutschen das verstanden haben. Und jenseits der sehr unerfreulichen Begleiterscheinungen, der Kollateralschäden, der langen Dauer der Luftangriffe, hielten sie Kurs. Wenn wir die öffentliche Meinung in Deutschland verloren hätten, dann hätten wir sie im ganzen Bündnis verloren."), der die in Belgrad verurteilen Deutschen als "politische Führer, die nicht der öffentlichen Meinung hinterher rennen, sondern diese zu formen verstehen", bezeichnet hat. Das steht in einem interessanten Widerspruch zu "dem grundlegenden Verfassungsprinzip, wonach sich die Willensbildung im demokratischen Staatsgefüge vom Volk, d.h. vom einzelnen, den Parteien und sonstigen auf freiwilligem Zusammenschluß und Zugehörigkeit basierenden Organisationen zu den Staatsorganen vollzieht, nicht jedoch umgekehrt von den Staatsorganen zum Volk hin." OVG NW, 25 B 1507/94 - Beschluß vom 6. September 1994 (Blatt 6 der Ausfertigung) OVGE 44, 166 = DVBl. 1995, 433 = KMK-HSchR/NF 31J Nr. 7 = NVwZ-RR 1995, 278 = NWVBl. 1995, 135 = WissR 1995, 267 Falls ich mich hingegen täuschen sollte (was ich allerdings nicht glaube), und ein Gericht spricht die Beschuldigten Schröder, Scharping, Fischer und ihre schäbige NATO-Soldateska frei, müßte natürlich geprüft werden, ob die Lügen der Journaille im ARD-Fernsehen, auf der WDR-Homepage vgl. http://www.wdr.de/online/news/kosovoluege/index.phtml und http://www.wdr.de/online/news/kosovoluege/sendung_text.pdf im "Stern" usw. als üble Nachrede oder Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens gemäß § 188 StGB strafbar sein könnten.
Hochachtungsvoll (Schneider) Anlage 4 Seiten |