Liebe Leute,
zum Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts über Dienstverweigerung im
Irak-Krieg und zu einem
parallelen Fall in den USA:
SOLDATEN
GEGEN DEN ILLEGALEN IRAK-KRIEG -
TRANSATLANTISCHE WERTEGEMEINSCHAFT VON
UNTEN
.........UND VON
OBEN
(Zitate aus Medien aufgelesen und
zusammengestellt von Klaus v. Raussendorff)
Mit internationalistischen
Grüßen
Klaus von
Raussendorff
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SOLDATEN GEGEN
DEN ILLEGALEN IRAK-KRIEG -
TRANSATLANTISCHE WERTEGEMEINSCHAFT VON
UNTEN
.........UND VON OBEN
(Zitate aus Medien aufgelesen und
zusammengestellt von Klaus v.
Raussendorff)
Deutschland: Der
Bundeswehrmajor Florian Pfaff eröffnete "am 20. März 2003, als er morgens im
Fernsehen die Bilder vom amerikanischen Bombenangriff auf Bagdad sah, seinem
Vorgesetzten im Streitkräfteamt in Bonn, dass er seinen Job als
Software-Spezialist nicht mehr ausüben könne. Es sei nicht auszuschließen,
dass mit seiner Arbeit an einem Computer-Projekt eine Beteiligung der
Bundeswehr am Irak-Krieg unterstützt werde, den er für völkerrechtswidrig
halte". (Süddt. Ztg. v. 24.6.05) Am Mittwoch, den 22. Juni 2005 konnte sich
Florian Pfaff vor Gericht durchsetzen. "Der Wehrdienstsenat des
Bundesverwaltungsgerichts sprach den Offizier vom Vorwurf des Dienstvergehens
frei und hob die vom Truppengericht Nord verfügte Herabsetzung zum Hauptmann
auf. Der Disziplinaranwalt der Bundeswehr hatte sogar die Entlassung des
Offiziers aus dem Dienst gefordert." (Die Welt v. 23.6.05)
USA: Der
Angehörige der US-Marine Pablo Paredes (23) verweigerte am 6. Dezember 2004
den Befehl, an Board des US-Kriegsschiffes "Bonhomme Richard" zu gehen, das
mit zwei anderen Schiffen mit 3000 Matrosen und Marineinfanteristen an Bord
in San Diego in Richtung Persischer Golf auslief. Ein Marinerichter
verurteilte ihn zu zwei Monaten Beschränkungen im Dienst, drei Monaten
Schwerarbeit und einer Degradierung vom Unteroffizier 3. Klasse zum
einfachen Marinerekruten. Das Urteil war dennoch ein Erfolg für den
Angeklagten, und dies nicht nur, weil die Anklage neun Monate Gefängnis und
die unehrenhafte Entlassung gefordert hatte. (People's Weekly World Newspaper
v. 19.5.05.)
Illegalität des Irak-Krieges
Deutschland: "Der 1957
geborene Offizier hatte nicht nur seine Mitarbeit an der militärischen
Computer-Software verweigert, sondern auch das Verhalten der Bundesregierung
im Irak-Krieg kritisiert. Er hatte unter anderem die Stationierung von
Bundeswehr-Angehörigen in Kuwait mißbilligt. Außerdem hatte er kritisiert,
daß deutsche Soldaten an Flügen von Awacs-Aufklärungsmaschinen teilgenommen
und US-Liegenschaften in Deutschland bewacht hätten. Außerdem hatte er die
Überflug- und Landerechte für US-Flugzeuge in Deutschland kritisiert. Der Offizier hielt dies für verfassungs- und völkerrechtswidrige
Unterstützungsleistungen Deutschlands für die USA im Irak-Krieg." (Die Welt
v. 23.6.05)
USA: "Unter Berufung auf 'eine höhere Pflicht gegenüber
meinem Gewissen und dem obersten Recht des Landes' hatte Paredes (23)
Angebote einer leichteren Strafe im Gegenzug gegen ein Schuldeingeständnis
abgelehnt. Er erklärte dem Richter, ,Meine Schuld ist zu glauben,dass
dieser Krieg illegal ist. Meine Schuld ist zu glauben, dass Krieg in allen
Formen unmoralisch und unnütz ist, meine Schuld ist zu glauben, dass ich als
Angehöriger der Streitkräfte die Pflicht habe, mich zu weigern, an diesem
Krieg teilzunehmen, weil er illegal ist.' " (People's Weekly World Newspaper
v. 19.05.05)
Gewissensentscheidung und Rechtspflicht
Deutschland:
Das Bundesverwaltungsgericht war der Ansicht ".der Befehl zur Fortführung
seiner Arbeit sei für Pfaff "unverbindlich" gewesen. Das Grundrecht auf
Gewissensfreiheit gehe der Anordnung vielmehr vor. Auch ein Soldat, der
keinen Antrag auf Wehrdienstverweigerung gestellt hat, könne sich im
Einzelfall auf die Gewissensfreiheit berufen. Pfaff habe die,Ernsthaftigkeit
seiner Gewissensentscheidung glaubhaft' gemacht..Florian Pfaff hatte sich
allerdings gar nicht auf sein Gewissen berufen, sondern auf die Rechtslage.
Nach seiner Ansicht war der von ihm verweigerte Befehl generell unzulässig.
So weit ging das Bundesverwaltungsgericht nun aber nicht. Das Urteil enthält
keine juristische Bewertung des Irak-Kriegs." (Kölner Stadtanzeiger v.
23.6.05) "Vordergründig hat das Bundesverwaltungsgericht nur über die
Möglichkeit geurteilt, daß auch Angehörige der Bundeswehr berechtigt sind,
Gewissensentscheidungen zu treffen. Tatsächlich ist die Entscheidung des
Gerichts allerdings weitreichender, was über den Umweg der "glaubhaften"
Darlegung von Gewissensgründen geschah. Zweifellos würde auch ein deutscher
Soldat, der angesichts vorrückender Feinde seine Waffe von sich wirft und
das Hasenpanier ergreift schuldig gesprochen werden, auch wenn er "plötzliche Gewissensbisse" geltend machen würde. Der grundlegende
Unterschied sind also offenbar die unterschiedlichen Umstände, was letztlich
dazu führt, daß das Bundesverwaltungsgericht sich zumindest stillschweigend
der Ansicht angeschlossen hat, daß der Angriffskrieg gegen den Irak
völkerrechtswidrig war." (freace.de v. 22.6.05)
USA: "Im Verfahren
gegen Paredes in der Verhandlung über das Strafmaß wurde die
Rechtsprofessorin Marjorie Cohn, Vizepräsidentin der National Lawyers Guil
und Vertreterin der USA beim Exekutivkomitee der American Association of
Jurist, als sachverständige Zeugin der Verteidigung angehört. Sie erklärte
dem Richter, dass der Krieg der USA im Irak die VN-Charta verletze, und dass
die von US-Personal in irakischen Gefängnissen ausgeübten Folterungen und
Misshandlungen gegen die Genfer Konventionen verstoßen und gemäß dem
US-amerikanischen Statut über Kriegsverbrechen als Kriegsverbrechen anzusehen
sind. Daher, sagte sie, habe Paredes die Pflicht gehabt, Befehlen zum Einsatz
den Gehorsam zu verweigern. Im Kreuzverhör verschaffte die Anklage Marjorie
Cohn ferner die Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass die Krieg in
Jugoslawien und Afghanistan ebenfalls die VN-Charta verletzten, da keiner in
Selbstverteidigung oder mit Zustimmung des Sicherheitsrats geführt wurde.
Der Richter merkte dazu an: ,Ich denke, das die Regierung erfolgreich
nachgewiesen hat, dass jeder Angehörige der Streitkräfte hinreichend Grund
hat zu glauben, dass die Kriege in Jugoslawien, Afghanistan und Irak illegal
waren.' Die Anmerkung des Richters ist ,außerordentlich wichtig', sagte Lynn
Gonzalez, eine ehrenamtliche Rechtsberaterin beim San Diego
Militärberatungsprojekt. ,Es ist ein Präzedenzfall', der sich auf künftige
Verweigerer auswirken wird, erklärte sie öffentlich." (People's Weekly World
Newspaper v. 19.5.05)
Doch vereint an einem Tische, ..........Anerkennung
des illegalen Status quo
Am selben Tag, da das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig unausgesprochen die Illegalität des
Irak-Krieges unterstellte, berichteten die Medien von der "internationalen
Irakkonferenz" in Brüssel, die auf Betreiben des US-Präsidenten George W.
Bush unter Beteiligung von 85 Ländern und internationalen Organisationen
einberufen wurde,:".die Europäische Union erklärt, sie wolle die letztlich
von den USA eingesetzte ,irakische Regierung' und den dortigen
,demokratischen Prozeß' unterstützen. Ferner "wurden die angrenzenden
Staaten des Iraks in einer gemeinsamen Erklärung aufgefordert, ihre Grenzen
schärfer zu kontrollieren, um ,die grenzüberschreitende Unterstützung von
Terroristen zu verhindern'. Nicht nur, daß hiermit den Anschuldigungen der
USA, insbesondere Syrien würde seine Grenzen nicht ausreichend kontrollieren
- während auf irakischer Seite praktische keine Kontrollen stattfinden -
Recht gegeben wird, es wird auch offen die Brandmarkung irakischer
Widerstandskämpfer als ,Terroristen' wiederholt, obschon es sich bei der
Eroberung und Besatzung des Iraks durch die USA zweifellos um einen
völkerrechtswidrigen Angriffskrieg handelt." (freace.de v.
22.6.05)
Quellen:
Peter Blechschmidt, Reaktionen auf Urteil
- Bunter Vogel in der olivgrünen Truppe - Ein Soldat verweigerte wegen des
Irak-Krieges den Dienst - die Bundeswehr wollte das nicht dulden in
Süddeutsche Zeitung v. 24.6.05. http://www.sueddeutsche.de/,tt3l1/deutschland/artikel/508/55453/
Gewissensentscheidung
entbindet Soldaten von der Gehorsamspflicht Bundesverwaltungsgericht spricht
Major frei in Die Welt v. 23.0605; http://www.welt.de/data/2005/06/23/735531.html
Susan
Webb, Victory For Sailor Who Said 'No' To War in People's Weekly
World Newspaper v. 19.05.05.; http://www.pww.org/article/view/7066
Christian Rath,
Berufssoldat darf Befehl verweigern in Kölner Stadtanzeiger v. 23.06.05
http://www.ksta.de/html/artikel/1119422373665.shtml
Zwei
Seiten einer Münze - Ansichten zur Rechtmäßigkeit des Irakkriegs (22.06.2005)
http://www.freace.de/artikel/200506/220605b.html
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E
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