Armin Fiand

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Rechtsanwalt

X x x x x x x x 4 a
22399 Hamburg
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Armin Fiand, X xxxxxx 4 a, 22399 Hamburg
Staatsanwaltschaft
bei dem Landgericht Berlin

10548 Berlin

1/10/01

Ich erstatte

Strafanzeige

gegen

den Bundesverteidigungsminister Rudolf Scharping

1.

Die Nato hat vom 24. März bis zum 10. Juni 1999 einen Angriffskrieg gegen Jugoslawien geführt. An diesem Krieg waren 16 Nato-Staaten beteiligt, unter anderem die Bundesrepublik Deutschland. Der Luftkrieg (Bodentruppen wurden nicht

eingesetzt ) war nach den Feststellungen des englischen Generals Sir Michael Rose, des Kommandeurs der UN-Schutztruppe in Bosnien 1994, der intensivste, den es bisher in der Geschichte der modernen Kriege gegeben hat.

Dem Einsatz der Nato waren monatelange sorgfältige Planungen vorausgegangen, an denen die Nato-Partner beteiligt waren. Auch die Bundesrepublik Deutschland war in diese Planungen zu jeder Zeit aktiv einbezogen. Der Plan "Begrenzte und in Phasen durchzuführende Luftoperationen", der zur Ausführung kam, sah vor, in Stufen vorzugehen, nämlich das anzuwendende Gewaltpotential zu erhöhen, wenn die vorhergehenden Phasen nicht den erwünschten Erfolg bringen sollten.

2.

In den letzten Phasen ihres Luftkrieges ist die Nato, nachdem die erhoffte entscheidende Schwächung der serbischen Streitkräfte ausgeblieben war, immer gezielter und massiver gegen die Zivilbevölkerung und zivile Objekte vorgegangen in der - gleichfalls - irrigen Annahme, die Bevölkerung werde dadurch so zermürbt werden, dass sie sich gegen Milosevic erhebt. Durch den Luftkrieg der Nato ist die Infrastruktur Jugoslawiens im großen Umfang zerstört worden. Es sind - die Schätzungen schwanken - 2.500 bis 10.000 unschuldige serbische Zivilisten zu Tode gekommen. Die Zivilisten waren keine unbeabsichtigten "Kollateralschäden". Sie waren Objekte, die vernichtet werden sollten.

3.

Die Nato hat während des Kosovo-Krieges nicht nur Splitterbomben abgeworfen, deren Wirkung auf Menschen so verheerend ist, daß die Bomben international geächtet sind. Sie hat auch sogenannte Uran-Munition verwendet.

Die Uran-Granaten sind großkalibrige Geschosse, die abgereichertes Uran enthalten - ein Abfallprodukt aus der Herstellung von Brennstäben für Atomkraftwerke. Die Geschosse sind härter als Stahl, verfügen über eine enorme Dichte (1,7-mal mehr als Blei) und sind speziell zur Bekämpfung von Panzern entwickelt worden.

In Bosnien wurden 1994 und 1995 über 10.000 Uran-Geschosse abgefeuert. Im Kosovo-Krieg warfen US-Kampfflugzeuge vom Typ A-10 Thunderbolt und AV-8B Harrier 31.000 Uran-Granaten ab.

Diese Daten hat das Bundesverteidigungsministerium selbst bekannt gegeben.

4.

Von deutscher Seite war das Einsatzgeschwader 1 der Bundesluftwaffe im italienischen Piacenza eingesetzt, dem Soldaten des Jagdbombergeschwaders 32 aus Lechfeld und das Aufklärungsgeschwader 51 aus Jagel in Schleswig-Holstein angehörten, insgesamt etwa 60 Piloten und Waffensystemoffiziere. Der Auftrag der Besatzungen der ECR-Tornados war es, die Kampfverbände der Nato während der Luftangriffe zu schützen, indem sie gegnerische Radarsysteme am Boden orteten, störten und im Falle eines Beschusses die Stellungen der serbischen Flugabwehr mit Raketen vernichteten. Es sind 390 Einsätze geflogen worden. Bei diesen Einsätzen haben die deutschen Tornados 240 "Harm"-Raketen abgefeuert, deren Wiederbeschaffungswert 240 bis 260 Millionen DM beträgt.

Beweis. Auskunft des Bundesverteidigungsministeriums

5.

Die militärische Erfolgsbbilanz des Nato-Einsatzes ist äußerst mager: Am Ende des Kosovo-Krieges ist, wie es der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium Walter Kolbow formuliert hat, eine "fast intakte serbische Armee" aus dem Kosovo abgezogen. Dass die Serben dort etwa ein Drittel ihrer eingesetzten Panzer, Truppentransporter und schweren Geschütze verloren hätten, entspricht reinem Wunschdenken. Nach Angaben der "Times", die sich auf die zuverlässigen Informationen eines Militärs der KFOR stützen, hat die Allianz in ihrem elfwöchigen Luftkrieg gegen Jugoslawien lediglich 13 feindliche Kampfpanzer vernichtet; die meiste Munition haben die Nato-Kampfjets auf von den Serben aufgestellte Panzer- und Artilleriegeschützattrappen abgefeuert. Nach jugoslawischen Angaben hat die serbische Armee im Krieg nicht mehr als 500 bis 600 Mann verloren.

Beweis: Auskunft des Bundesverteidigungsministeriums

6.

Die USA hatten schon 1991 im Golfkrieg Uran-Munition verwendet. Seither ist bekannt - sogennantes "Golf-Syndrom", das bei einer größeren Zahl der im Golfkrieg eingesetzten Soldaten aufgetreten ist -, daß die Munition wegen des in ihr enthaltenen Urans radioaktiv und giftig ist.

Beim Aufprall auf ein Hindernis verwandelt sich das radioaktive Metall in feinen Staub und kann relativ weit vom Wind verteilt werden. Obwohl vergleichsweise schwachradioaktiv, entfaltet abgereichertes Uran seine schädliche Wirkung vor allem durch Zerstäuben, das dazu führt, dass es eingeatmet werden kann und dann lange Zeit im Körper aktiv ist. Die Strahlung greift Knochenmark und Nieren an. Uran ist in zweierlei Hinsichten gefährlich für die Gesundheit: als Schwermetall ist es chemotoxisch und als Alphastrahler radiotoxisch. Angesichts der Halbwertzeit von 4,5 Milliarden Jahren und der Folgeprobleme durch ebenfalls radioaktive Zerfallsprodukte des Urans wie zum Beispiel Radon, ist das Schwermetall eine zusätzliche Gesundheitsbelastung für die beteiligten Menschen. Es wird, wenn es in den Körper gelangt, zu einer Zeitbombe, die jederzeit explodieren kann. Die Strahlung von Uran-Munition kann insbesondere genetische Veränderungen hervorrufen.

Beweis: Sachverständigengutachten

7.

Bisher sind - ich verweise auf die entsprechenden Berichte, die in den letzten Tagen in den Medien erschienen sind - in Italien 6 auf dem Balkan eingesetzte Soldaten an Krebs gestorben. In Tschechien ist ein Soldat, der in Bosnien stationiert war, an Leukämie gestorben, in Portugal ebenfalls ein Soldat. Auch vier belgische und 2 niederländische Sodaten, die auf dem Balkan eingesetzt waren, starben an Krebs oder Blutkrebs. In Frankreich sind 4 Soldaten, die 1999 im Kosovo gedient hatten, an Leukämie erkrankt.

In der Bundesrepublik erkrankte ein Zeitsoldat aus Uelzen, der im zweiten Halbjahr 1997 im bosnischen Mostar stationiert war, im Januar 1998 an Leukämie. Nach einer längeren Behandlung gilt er heute als geheilt.

Die Erkrankungen und Todesfälle stehen in einem erkennbaren Zusammenhang mit der Verstrahlung durch die in Bosnien und im Kosovo abgeworfene Uran-Munition.

Beweis: Sachverständigengutachten

Die Zahlen halten sich keineswegs, wie der Bundesverteidigungsminister der Öffentlichkeit weismachen möchte, im Rahmen des statistischen Durchschnitts. Sie gehen weit und aufffällig darüber hinaus.

Beweis: Sachverständigengutachten

8.

In den Medien nicht erwähnt wird, daß auch - und das vor allem - die Zivilbevölkerung im Kosovo und in Serbien gesundheitlichen Gefahren durch die Uran-Munition ausgesetzt war und ist. Wenn 31.000 Urangeschosse verfeuert, jedoch nur 13 serbische Panzer im Kosocvo vernichtet worden sind und wenn eine fast intake serbische Armee das Kosovo verlassen hat, dann müssen die weitaus meisten Geschosse andere, vor allem zivile Einrichtungen im Kosovo und in Serbien getroffen haben.

9.

Das Bundesverteidigungsministerium - und damit der Bundesverteidigungsminister - wußte von der Gefährlichkeit der eingesetzten Uran-Munition. Das Thema war nach dem Golfkrieg ausführlich in den Medien diskutiert worden.

Die Ärzte-Organisation Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW) hatte bereits im April 1999 das Bundesverteidigungsministerium ausdrücklich auf die Gesundheitsgefährdung durch den Einsatz vom Uran-Munition hingewiesen.

Beweis: Auskunft der IPPNW, Auskunft des Bundesverteidigungsministeriums

Der ehemalige Flottenadmiral Elmar Schmählig hatte in einem Brief vom 14. Juni 1999 den Bundesverteidigungsminister Scharping unter Verweis auf das Golfkriegsyndrom dringend zu Vorsichtsmaßnahmen aufgefordert, um die im Kosovo eingesetzten Bundeswehrangehörigen vor der Berührung von Resten uranhaltiger Geschosse sowie von getroffenen Objekten zu schützen.

Beweis: Anfordern des Briefes von Herrn Schmähling, Auskunft des Bundesverteidigungsministeriums

10.

§ 309 StGB stellt den Mißbrauch ionisierender Strahlen unter Strafe.

Die Vorschrift lautet:

(1) Wer in der Absicht, die Gesundheit eines anderen Menschen zu schädigen, es unternimmt, ihn einer ionisierenden Strahlung auszusetzen, die dessen Gesundheit zu schädigen geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Unternimmt es der Täter, eine unübersehbare Zahl von Menschen einer solchen Strahlung auszusetzen, so ist die Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

(3) Verursacht der Täter in den Fällen des Absatzes 1 durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen.

(4) Verursacht der Täter durch die Tat wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.

(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

(6) Wer in der Absicht, die Brauchbarkeit einer fremden Sache von bedeutendem Wert zu beeinträchtigen, sie einer ionisierenden Strahlung aussetzt, welche die Brauchbarkeit der Sache zu beeinträchtigen geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.

Es besteht der dringende Verdacht, daß sich der Bundesverteidigungsminister Scharping insbesondere nach diesen Vorschriften - es sind aber auch alle anderen in Betracht kommenden Vorschriften zu prüfen - strafbar gemacht hat.

Es gilt das deutsche Strafrecht. Das ergibt sich aus § 6 Ziff. 2 StGB und aus

§ 7 StGB.

Daß Waffen im Krieg mit der Absicht eingesetzt werden, Menschen in ihrer Gesundheit zu beschädigen und/oder zu töten und Sachen zu vernichten, versteht sich von selbst. Das bedarf keiner weiteren Erörterung.

"Ionisierende Strahlung" ist eine Strahlung, die von natürlichen oder künstlichen radioaktiven Stoffen ausgeht.

11.

Die Staaten bzw. ihre Repräsentanten, die sich an dem Luftkrieg der Nato gegen Jugoslawien beteiligt haben, sind wegen aller Aktionen, die durchgeführt worden sind, als Mittäter anzusehen, weil sie gemeinschaftlich auf Grund eines Gesamtplanes gehandelt haben. Welche Tatbeiträge die einzelnen Staaten geleistet haben, spielt keine Rolle. Es nützt also nichts, wenn sich der Bundesverteidigungsminister darauf berufen sollte, nicht die Bundeswehr, sondern die USA hätten die Uranmunition abgeworfen. Es haftet strafrechtlich jeder, der sich an einer Aktion unmittelbar oder mittelbar beteiligt hat, für den eingetretenen Gesamterfolg.

12.

Ob die Aktion der Nato gegen Jugoslawien völkerrechtswidrig war - dieser Auffassung sind die weitaus meisten Völkerrechtler -, kann dahingestellt bleiben. Auch wenn sie ausnahmsweise - am Sicherheitsrat der Vereinten Nationen vorbei - zulässig gewesen sein sollte, wäre die Verwendung von uranhaltiger Munition als Kriegsverbrechen einzustufen. Denn die Befürworter einer Intervention aus humanitären Gründen lassen diese nur unter der Voraussetzung zu, daß die eingesetzten Mittel nicht nur erforderlich, sondern auch geeignet sind, den erstrebten humanitären Zweck, schweren Menschenrechtsverletzungen Einhalt zu gebieten, zu erreichen. Davon kann im Falle der Kosovo-Intervention keine Rede sein.

Abgesehen von der Frage, ob es im Kosovo vor dem Eingreifen der Nato überhaupt schwerste oder schwere Menschenrechtsverletzungen gegeben hat oder ob nicht von Kampfhandlungen im Rahmen eines Bürgerkrieges ausgegangen werden muß, war das (angebliche) Ziel, eine humanitäre Katastrophe im Kosovo abzuwenden, mit Schlägen aus der Luft nicht zu erreichen. Dieses Ziel hätte, wenn überhaupt, nur durch den Einsatz von Bodentruppen realisiert werden können. Die "humanitäre Katastrophe" ist durch die Nato-Aktion nicht verhindert worden, sondern erst so richtig in Gang gekommen. Das wird heute selbst von führenden Militärs der Nato eingeräumt. Militärische Sachverständige hatten von Anfang an darauf hingewiesen, daß die Aktion der Nato ungeeignet sei. Zu den Gegnern des Nato-Einsatzes gehörten außer dem bereits erwähnten General Sir Michael Rose auch Lord Carrington, der ehemalige Generalsekretär der Nato, wie in der "Times" nachzulesen ist.

13.

Im übrigen entspricht die Verwendung von unranhaltiger Munition nicht dem "Völkerrecht im Kriege" (ius in bello), das von allen zivilisierten Völkern zu beachten ist und das vor allem in der Haager Landkriegsordnung und den Genfer Konventionen seinen Niederschlag gefunden hat.

14.

Wird ein Krieg geführt, der völkerrechtswidrig ist oder werden Regeln, die im bewaffneten Konflikt gelten,verletzt, entfällt insoweit die kriegsrechtliche Rechtfertigung für die Tötung und Körperverletzung von Menschen und die Zerstörung oder Beschädigung von Eigentum.

15.

Es ist nichts davon bekannt, daß der Bundesverteidigungsminister bei der Nato darauf gedrängt oder sich bei ihr dafür verwandt hätte, keine Uranmunition einzusetzen. Im Gegenteil: Der Bundesverteidigungsminister Scharping tat sich bei der Vorbereitung und während der Aktion der Nato gegen Jugoslawien als besonderer Scharfmacher und Erfinder von Schreckensszenarien und Horrorzahlen hervor, um die Beteiligung Deutschlands an dem Krieg zu rechtfertigen und die Bevölkerung auf den Krieg einzustimmen. Es war von Massenvertreibung, Massenvernichtung, Massenmord, Völkermord und von unzähligen Massengräbern mit bis zu Hunderttausenden von Toten die Rede. Das Wort von einer Wiederholung des Holocaust wurde bemüht. Dem Holocaust sind bekanntlich zwischen 5,6 und 5,8 Mio Menschen zum Opfer gefallen.

16.

Gleich nach dem Einmarsch der UN-Friedenstruppen in das Kosovo begann eine fieberhafte Suche der Nato-Verbände nach Massengräbern, um den Einsatz der Nato noch nachträglich rechtfertigen zu können. Das vom Internationalen Straftribunal in Den Haag eingesetzte Expertenteam hat bisher die Überreste von ca 4.000 Menschen ausgegraben. Das ergibt sich aus dem neuesten Bericht der Chefanklägerin beim Internationalen Straftribunal für das frühere Jugoslawien, Frau Carla Del Ponte, vom 20.12.2000. Ich zitiere wörtlich aus diesem Bericht:

In Kosovo you will not see further exhumations next year on the scale of the last two years. You may already have seen some of the figures. Our forensic program has been successfully completed. This year our teams examined 325 mass grave sites, and exhumed 1,577 complete bodies and partial remains in a further 258 cases. Our pathologists conducted a total of 1,807 autopsies. You realize that an accurate estimate of the numbers of people killed in Kosovo cannot be given from the forensic work alone, but over the two years of our exhumation program we have found the remains of some 4,000 victims.

Unklar ist, inwieweit es sich hierbei um Menschen albanischer oder serbischer Volkszugehörigkeit handelt und wie sie genau zu Tode gekommen sind, d.h. wer wen auf welche Weise umgebracht hat. Es kann sein, daß es sich um ethnische Albaner handelt, die von den Serben umgebracht worden sind. Es kann sich ebenso gut um Serben/ethnische Serben handeln, die Opfer von Gewalttaten geworden sind, die sich die albanische Befreiungsarmee, die UCK, hat zuschulden kommen lassen. Es kann sich schließlich aber auch um Opfer der Bombenangriffe der Nato handeln, der - um das zu wiederholen - intensivsten Angriffe, die bisher in der Kriegsgeschichte zu verzeichnen sind. Es ist anzunehmen, daß die Zahl der Bombenopfer in einem reziproken Verhältnis zur Häufigkeit und Intensität dieser Angriffe steht.

Fest steht nach den bisherigen Ermittlungen nur, daß die in den Massengräbern vorgefundenen Menschen nicht vor, sondern erst nach dem Beginn des Nato-Krieges getötet worden sind.

Beweis: Auskunft der Chefanklägerin beim Internationalen Straftribunal in Den Haag

17.

Der Bundesverteidigungsminister hat nicht darauf vertraut und durfte auch nicht darauf vertrauen, daß sich die Bomber der USA an die Regeln des "ius in bello", insbesondere an die der Haager Landkriegsordnung der Genfer Konventionen halten würden. Zum einen sind die USA diesen Abkommen nicht beigetreten, zum anderen sind die Streitkräfte der USA für ihre Rambo-Mentalität bekannt, eine Mentalität, die sich um Recht und Gesetz wenig kümmert.

18.

Der Bundesverteidigungsminister hat nicht nur in Kauf genommen, daß durch die Verwendung von uranhaltiger Munition die Bevölkerung in Jugoslawien einer gefährlichen Strahlung ausgeliefert ist, er hat auch, in dem er die Gefahren verharmlost hat, anstatt rechtzeitig für eine geeignete Gefahrenvorbeugung und -abwehr zu sorgen, in Kauf genommen, daß die auf dem Balkan eingesetzten Soldaten der Bundeswehr dieser Strahlung und damit einer erheblichen Gefährdung ihrer Gesundheit ausgesetzt sind.

19.

Es wird zu prüfen sein, ob die genannten Straftaten nicht nur durch aktives Tun, sondern auch durch Unterlassen begangen worden sein können. Die Vorlage dafür läßt sich der Anklageschrift entnehmen, die die Berliner Staatsanwaltschaft im letzten Prozeß gegen die ehemaligen Mitglieder des Politbüros Häber, Lorenz und Böhme eingereicht hat. Der erhobene Vorwurf geht dahin, daß die Herren es unterlassen hätten, dafür zu sorgen, daß das Grenzregime der DDR humaner gestaltet wird, wodurch sie sich mitschuldig gemacht hätten am Tod von vier Mauerflüchtlingen.

20.

Der Bundesverteidigungsminister ist nicht müde geworden, im Einklang mit den anderen Bündnispartnern, aber auch der Präsidentin des Internationalen Straftribunals für Jugoslawien in Den Haag (was nicht gerade für die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit dieses Gerichts spricht), immer wieder zu betonen, daß Jugoslawien ein "Schurkenstaat" sei. Es kann ihm nicht entgangen sein, daß selbst Amerikaner dies anders - jedenfalls differenzierter - sehen. In der Spiegel-Ausgabe vom 01.01.2001 ist unter "Personalien" zu lesen:



Gore Vidal, 75, amerikanischer Autor und Kritiker ("The Golden Age"), gratulierte dem "president-elect" George Bush mit harschen Worten zur Wahl. Unter der Überschrift "Washington, We Have A Problem" zählt Vidal in dem Gesellschaftsblatt "Vanity Fair" die Sünden der Vereinigten Staaten auf. "Obwohl wir regelmäßig andere Staaten als Schurkenstaaten stigmatisieren, sind wir inzwischen der größte Schurkenstaat überhaupt." Begründung Vidals: "Wir halten keine Verträge. Wir verachten Internationale Gerichte. Wir schlagen los, wo immer wir wollen. Wir geben den Vereinten Nationen Anweisungen, ohne unsere Beiträge zu bezahlen. Wir beklagen den Terrorismus, doch unser Land ist der allergrößte Terrorist. Wir bomben, überfallen und untergraben andere Staaten." Vorschlag Vidals an Bush: Amerika sollte seine Rolle als Weltpolizist aufgeben. Dazu müsste die Herrschaft der Militärs, des Pentagons, gebrochen werden, "bevor es Amerika zerstört" ...

21.

Ich bitte, mir den Eingang dieser Anzeige zu bestätigen und mir, sobald das möglich ist, aufzugeben, welches Aktenzeichen der Vorgang erhalten hat.




( Fiand )